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Das Unternehmen MB Equipment, mit Sitz in Willemstad, eingetragen unter der Handelskammernummer 147953, hier vertreten durch Marvin Bogaert in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer, unterzeichnet;
Artikel 1: Auf alle Mietverträge finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MB Equipment Anwendung. Der Mieter erklärt sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen von MB Equipment einverstanden. Nur die in dem Mietvertrag als Mieter oder (Mit-)Fahrer genannten Personen dürfen das Fahrzeug führen. Das Führen des Fahrzeugs ist nur Personen ab 18 Jahren gestattet, die im Besitz eines gültigen Führerscheins der Klasse B sind. Beim Abschluss des Mietvertrages ist eine Legitimierung mittels Führerschein und Reisepass verpflichtend. Dem Mieter ist es nicht gestattet, das Fahrzeug einer anderen als im Mietvertrag genannten Person zur Verfügung zu stellen. Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter in gleichem Maße wie für eigenes Verhalten für das Verhalten derjenigen, die mit seiner Zustimmung das Fahrzeug führen bzw. benutzen.
Artikel 2: Die im Rahmen der endgültigen Reservierung vereinbarte Mietdauer ist für beide Parteien verbindlich. Die Reservierung gilt als endgültig, sobald der Vermieter die Anzahlung oder die erste Mietrate erhalten hat. Der Mietvertrag wird für die in der endgültigen Reservierung vereinbarte Dauer und zu dem dort genannten Tarif abgeschlossen. Der Vermieter behält sich jedoch das Recht vor, einen Mieter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei Stornierung des Mietvertrags durch den Mieter ist der volle Mietbetrag geschuldet. Der Mieter verpflichtet sich, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen, auch wenn das Fahrzeug später abgeholt oder früher zurückgebracht wird.
Artikel 3: Der Mieter gilt als in gutem Zustand empfangend. MB Equipment gilt als in gutem Zustand liefernd. Der Mieter ist verpflichtet, das gemietete Fahrzeug am Ende der Mietzeit in demselben Zustand wie bei Übernahme zurückzugeben. Wird das Fahrzeug am Tag der Rückgabe nicht in korrektem Zustand – d.h. mit allen Schlüsseln, Dokumenten und weiteren Gegenständen – zurückgegeben, ist MB Equipment berechtigt, die Miete bis zur vollständigen Rückgabe weiter zu berechnen. Der Mieter ermächtigt hiermit den Vermieter oder eine von ihm benannte Person, das Fahrzeug an jedem Ort zu öffnen oder in Besitz zu nehmen.
Artikel 4: Der Mieter muss den gesamten Mietbetrag, einschließlich Kaution, vor Beginn der Mietzeit bezahlt haben. Bei Langzeitmiete muss der Mieter die erste Mietrate sowie die Kaution vor Mietbeginn entrichten. Bei verspäteter Zahlung der Mietraten gerät der Mieter ohne weitere Mahnung in Verzug und schuldet einen vertraglichen Zinssatz von 10 %.
Artikel 5: Das Mieten eines Fahrzeugs erfolgt auf eigenes Risiko. Der Mieter haftet für jegliche Schäden am Fahrzeug, an Dritten und/oder an Sachen, die während der Mietzeit entstehen. Der Mieter stellt den Vermieter von jeglichen Schäden an Dritten und/oder Sachen frei. Der Mieter stellt MB Equipment von sämtlichen Bußgeldern, Strafzetteln, Sanktionen und anderen Maßnahmen frei, die dem Vermieter im Zusammenhang mit vom Fahrer und/oder Mitfahrer während der Mietzeit begangenen Straftaten auferlegt werden. Alle daraus resultierenden Kosten, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Verwaltungskosten von MB Equipment und/oder Dritten, gehen vollständig zu Lasten des Mieters.
Artikel 6: Der Mieter hat mit dem Fahrzeug sorgfältig und verantwortungsbewusst umzugehen. Der Mieter trägt dafür Sorge, dass das Fahrzeug gemäß seiner Bestimmung verwendet wird. Die mit der Nutzung des Fahrzeugs verbundenen Kosten wie Kraftstoff, Reinigung und Parkgebühren gehen zu Lasten des Mieters. Das Untervermieten des Fahrzeugs ist nicht gestattet. Ebenso ist es untersagt, das Fahrzeug für Fahrunterricht, Rennen, gewerblichen Personentransport oder zur Begehung strafbarer Handlungen zu nutzen. Der Transport von brennbaren, giftigen oder sonstigen gefährlichen bzw. verbotenen Stoffen ist nicht erlaubt. Bei festgestellten Schäden oder Mängeln darf das Fahrzeug nicht weiter genutzt werden, wenn dies zur Verschlechterung des Zustands oder zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit führen könnte. Der Mieter ist verpflichtet, erkennbare Schäden, Mängel oder Verluste des Fahrzeugs schnellstmöglich zu melden. Ölstand und Reifendruck sind stets auf dem erforderlichen Niveau zu halten. Der Mieter hat sich jederzeit an geltende Gesetze und Verkehrsregeln zu halten und darf ausschließlich auf befestigten Straßen fahren. Alkohol- und/oder Drogen- sowie Medikamentenkonsum vor oder während der Fahrt, der die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen kann, ist untersagt. Befindet sich der Fahrer zum Zeitpunkt eines Unfalls unter dem Einfluss solcher Substanzen, haftet der Mieter vollumfänglich für den entstandenen Schaden.
Artikel 6a: Der Mieter haftet für Schäden am Mietobjekt, die durch eine ihm zurechenbare Nichterfüllung einer Pflicht aus dem Mietvertrag entstanden sind. Wurde der Schaden durch Handlungen im Widerspruch zu Artikel 6 oder durch unverantwortliches Fahrverhalten, vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, inklusive Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, verursacht, haftet der Mieter für den gesamten Schaden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Versicherer zur Untersuchung solcher Verstöße hinzuzuziehen. Liegt eine polizeiliche Aussage, eine Zeugenaussage, ein Bericht der CRS oder ein anderweitiger juristisch akzeptierter Nachweis eines Fehlverhaltens seitens des Mieters vor, haftet der Mieter vollständig für Schäden an Dritten und am Mietfahrzeug.
Artikel 7: Der Mieter ist verpflichtet, auf Anforderung des Vermieters das Fahrzeug zur regelmäßigen Wartung anzubieten. Eine solche Aufforderung erfolgt rechtzeitig. Bei einer Mietdauer von einem Monat oder kürzer entfällt diese Verpflichtung.
Artikel 8: Die Fahrzeuge von MB Equipment sind mit einer Haftpflicht- und zusätzlichen Kaskoversicherung mit einer maximalen Haftpflichtdeckung von NAF 150.000 versichert. Der Mieter erklärt sich mit dieser Deckung und den Versicherungsbedingungen einverstanden. Der Selbstbehalt pro Schadensfall beträgt EUR 500 / NAF 1000. Schäden, die über die Haftpflichtdeckung hinausgehen, werden vollständig dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter erkennt an, für jegliche Schäden verantwortlich zu sein, unabhängig von Fahrlässigkeit, Unachtsamkeit oder Vorsatz. Schäden an Glas, Felgen, Radkappen, Innenraum sowie Reifenpannen sind nicht gedeckt und gehen vollständig zu Lasten des Mieters. Schäden, die laut Versicherungsbedingungen nicht übernommen werden, werden in voller Höhe vom Mieter getragen.
Artikel 9: Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug stets abzuschließen, insbesondere beim Parken. Ein unbeaufsichtigtes und unverschlossenes Fahrzeug darf niemals zurückgelassen werden. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch das Nichtabschließen entstehen.
Artikel 10: Der Mieter haftet für alle Schäden durch Diebstahl oder sonstige Beschädigung des Fahrzeugs, unabhängig davon, ob sie durch den Mieter selbst oder durch Dritte verursacht wurden. Im Schadensfall muss der Vermieter informiert und ein Schadensformular durch die Curaçao Road Service (199) ausgefüllt werden. Das Fahrzeug darf nach einem Unfall nicht bewegt werden. Wird gegen diese Vorgaben verstoßen, entfällt jeglicher Versicherungsschutz, und der Schaden ist vollständig vom Mieter zu tragen. Bei Diebstahl wird dem Mieter ein Selbstbehalt von NAF 1.000 berechnet. Die Fahrzeugschlüssel müssen dem Vermieter ausgehändigt werden. Andernfalls wird der Zeitwert des Fahrzeugs dem Mieter vollständig in Rechnung gestellt. Bei nicht sofortiger Begleichung aller Schäden trägt der Mieter neben dem Selbstbehalt auch sämtliche Folgekosten.
Artikel 11: Bei einer Panne während der Mietzeit ohne Verschulden des Mieters sorgt MB Equipment dafür, dass das Fahrzeug innerhalb von 7 Werktagen repariert wird. Die Frist beginnt ab der Meldung bei der Notrufnummer. Ist eine Reparatur nicht möglich, wird – wenn möglich – ein Ersatzfahrzeug bereitgestellt. Kein Anspruch auf Ersatzfahrzeug besteht, wenn die Panne auf eine Handlung gemäß Artikel 6 oder auf grobe Fahrlässigkeit, Vorsatz oder Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen zurückzuführen ist. In solchen Fällen kann lediglich eine Erstattung für nicht genutzte Tage erfolgen.
Artikel 12: Bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs bleibt der volle Mietbetrag fällig. Es erfolgt keine Rückerstattung. Bei Überschreitung der Mietdauer ohne vorherige Benachrichtigung von MB Equipment wird stundenweise nachberechnet. Wird das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin abgeholt, ist Klashorst Verhuurbedrijf berechtigt, den Vertrag ohne Rückerstattung der Kaution zu kündigen.
Artikel 13: MB Equipment behält sich das Recht vor, unter bestimmten Umständen – ausdrücklich auch bei Wetterbedingungen – den Vertrag kostenfrei beidseitig zu stornieren, insbesondere wenn die Sicherheit des Mieters gefährdet ist. Dies liegt im alleinigen Ermessen des Vermieters.
Artikel 14: Bei Vertragsabschluss zahlt der Mieter eine Kaution von EUR 500 / NAF 1000 (max. 2 Fahrer) bzw. EUR 750 / NAF 1500 (bei 3 oder 4 Fahrern). Die Rückzahlung erfolgt, sofern kein Schaden vorliegt, in bar oder per Überweisung. Der Vermieter ist berechtigt, einen etwaigen Schadensersatz mit der Kaution zu verrechnen. Der Selbstbehalt pro Schadensfall beträgt EUR 750 / NAF 1500. MB Equipment ermittelt die Höhe der Schadenssumme. Der verbleibende Kautionsbetrag wird dem Mieter erstattet. Liegt kein Schaden vor, erhält der Mieter die volle Kaution zurück.
Artikel 15: Der Mieter hat das Mietobjekt sorgfältig zu behandeln. Bei Verdacht auf Missbrauch ist der Vermieter jederzeit berechtigt, das Fahrzeug einzuziehen, ohne Rückerstattung des Mietbetrags. Bei Langzeitmiete muss der Mieter das Fahrzeug monatlich innen und außen waschen lassen. Ein Nachweis (Waschquittung) ist bei der monatlichen Kontrolle vorzulegen. Das Fahrzeug ist sauber zurückzugeben. Bei Nichteinhaltung wird eine Reinigungsgebühr von mindestens NAF 150 erhoben.
Artikel 16: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden von MB Equipment in Curaçao veröffentlicht. Auf das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter findet das Recht von Curaçao Anwendung. Zuständig ist ausschließlich das Gericht in Curaçao. Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder daraus resultierenden Sachverhalten werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Curaçao vorgelegt. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig vor Ihrer Reservierung.